Kaufrecht für Hundezüchter

Für Züchter haben Hundekrankheiten haftungsrechtliche Konsequenzen. Eine Broschüre klärt auf. Zwei Jahre haften Händler und Hersteller, nachdem sie einem Käufer mangelhafte Ware ausgehändigt haben. So bestimmt es das neue Schuldrecht, das im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist.

Als Mangel gilt jeder Defekt, so definiert der Gesetzgeber, den die Ware zum Zeitpunkt der Übereignung aufwies.Doch was für ein Fernsehgerät technisch eindeutig zu bestimmen sein mag, erweist sich beim Hund häufig als kompliziert, und das vor allem in medizinischer Hinsicht. Juristisch eindeutig als gesundheitlicher Mangel gilt beispielsweise, wenn sich bei einer angeblich zuchttauglichen Hündin im Nachhinein herausstellt, dass sie aufgrund einer angeborenen Hormonstörung unfruchtbar ist. Wie genau aber lässt sich bestimmen, ob ein Hund eine Infektionskrankheit möglicherweise schon beim Kauf in sich getragen hat? Diese und ähnliche Fragen behandelt die Broschüre „Kaufrecht für Hundezüchter – was das 2002 reformierte Kaufrecht in der Praxis bedeutet“.

Die Autorin, Rechtsanwältin Alexa S. Spielmann, ist auf das Kaufrecht von Tieren, insbesondere von Hunden und Pferden, spezialisiert. Die Broschüre behandelt ebenfalls Fragen wie: Wie können sich Händler durch die Vertragsgestaltung vor Risiken schützen? Oder: Was ist bei der Werbung für den Zwinger zu beachten?